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aktuell_2019-03-05

Zurück im Beruf – auch mit 56 Jahren

Jobcenter Dithmarschen und hoelp arbeiten bei der „Sozialen Teilhabe“ eng zusammen / Neues Bundesgesetz ermöglicht langjährige Zuschüsse für Arbeitsplätze

jchoelp2019Meldorf - Trotz Aus- und Weiterbildung immer mal wieder arbeitslos. Auch Thomas Milbradt kennt das. Zuletzt war der gelernte Tischler einige Jahre ohne Anstellung und galt daher als langzeitarbeitslos. Um etwas zu tun zu haben, engagierte sich der Meldorfer ehrenamtlich beim Interkulturellen Workshop Café und machte dort durch seine handwerklichen Fähigkeiten auf sich aufmerksam. Jetzt ist er wieder „in Lohn und Brot“. Über das seit 1. Januar gültige Teilhabechancengesetz wurde er bei der hoelp in Vollzeit angestellt. „Das Umfeld hier ist super und ich fühle mich so richtig wohl“, freut sich der 56-jährige.

Thomas Milbradt ist einer von acht neuen Mitarbeitern, die bei der hoelp über die Soziale Teilhabe wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind. Ermöglicht wurde das Angebot durch das Jobcenter Dithmarschen. „Wir haben die finanziellen Mittel, um im Kreis Dithmarschen rund 50 Menschen wieder eine Perspektive zu bieten, eben eine Teilhabe am Berufsleben. Viel Spielraum hat das Jobcenter hingegen nicht mehr, da bereits viele Menschen nach jahrelangem Leistungsbezug mit Unterstützung des Jobcenters eine neue Aufgabe gefunden haben“, berichtet Michael Witt vom Jobcenter in Meldorf.

Das neue Gesetz ermöglicht die Bezuschussung der Arbeitsplätze von anfangs 100 Prozent bis zu 70 Prozent nach fünf Jahren, wenn die jeweilige Förderung ausläuft. Bestandteil der Förderung ist eine beschäftigungsbegleitede Betreuung durch das Jobcenter. „Es hat sich gezeigt, dass wir den Menschen, die lange ohne Beschäftigung waren, auch nach der Festanstellung noch zur Seite stehen müssen beziehungsweise sollten. Das gilt zum Beispiel bei der Überwindung bürokratischer Hürden“, so Michael Witt weiter. Auch unterstützt das Jobcenter über diese Förderung erforderliche Qualifizierungen, etwa einen Erste-Hilfe-Kursus oder einen Gabelstapler-Schein.

Für die gemeinnützige hoelp ist die Anstellung der neuen Mitarbeiter ebenfalls mit erheblichen Vorteilen verbunden. „Uns fehlten in den Sozialkaufhäusern und Projekten unter anderem handwerklich ausgebildete Mitarbeiter, da sich unser Umfeld fast ständig ändert. So können wir schneller auf Herausforderungen reagieren und beispielsweise neue Räumlichkeiten für Beratungen zurechtmachen“, erläutert Projektleiter Alexander Rose. Grundsätzlich würden durch das Gesetz reale Arbeitsplätze geschaffen, die über das Teilhabe-Programm hinaus Bestand haben könnten.

Für Thomas Milbradt ist die Soziale Teilhabe eine gute Chance, auch langfristig wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Fuß zu fassen. Der gebürtige Meldorfer besuchte in der Domstadt die Schule und begann hier auch eine Ausbildung zum Klempner und Heizungsbauer, bevor sein erster Betrieb in Konkurs ging. Nach der Bundeswehrzeit folgte eine Umschulung zum Tischler, einem Beruf, in dem er auch als Geselle arbeitete. Dann jedoch gab es Umstrukturierungen beziehungsweise Arbeitsplatzverlegungen bei seinem Arbeitgeber – und wieder folgte die Arbeitslosigkeit. Aufgrund einer Hüftoperation wurde die Vermittlung immer schwieriger, bis die neue Gesetzgebung nach Sozialgesetzbuch II, Paragraph 16i, die Stelle bei der hoelp möglich machte.

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